Kennzahl 6: Gemeinkostenfaktor
Um die Kosten der verschiedenen Aufträge eines Planungsbüros zu erfassen,
müssen diese den Aufträgen entsprechend zugeordnet werden. Zum Beispiel
müssen die Kosten für das Büro oder ein Firmenfahrzeug auf die einzelnen
Aufträge umgelegt werden.
Man spricht bei diesen allgemeinen Kosten auch von Gemein-kosten oder
indirekten Kosten. Diese werden mit Hilfe des Gemeinkostenzuschlagsatzes auf
die Einzelkosten (einem Auftrag direkt zuordenbare Kosten, vor allem der
projektbezogene Stundenaufwand) verteilt.
Die "kalkulatorische" Verteilung der Gemeinkosten wird über das Verhältnis von
Gemeinkosten zu Einzelkosten vorgenommen.
Den Gemeinkostenfaktor errechnet man dabei mit folgender Formel:
Gesamtkosten
Einzelkosten
Beispiel
Hat ein Büro Gesamtkosten in Höhe von EUR 380.000,- und Einzelkosten in
Höhe von EUR 146.266,84, ergibt dies anhand der Formel einen
Gemeinkostenfaktor von 2,598 (also rund das 2,6-fache).
Damit lässt sich der Stundensatz eines bestimmten Mitarbeiters
(Jahresgehalt EUR 39.975,- und 2.088 Jahresstunden) wie folgt berechnen:
Multipliziert man die Stunden mit den mitarbeiterspezifischen Stundensätzen
und vergleicht diese Summe mit dem erzielten Honorar, so kann die
Auskömmlichkeit der Honorare ermittelt werden.
Erfolgt diese Auswertung bezogen auf Leistungspakete (z.B. Leistungs-
phasen 1-4, 5-7, 8-9) oder noch genauer bezogen auf Leistungsphasen, so
kann hierfür die Auskömmlichkeit festgestellt werden.
Jahresgehalt x Gemeinkostenfaktor
Jahresstunden
=
39.975,- EUR x 2,598
2.088
=
49,74 EUR
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