© PeP - Praxisinitiative erfolgreiches Planungsbüro e.V. 2024
Beispiel
Kennzahl 6: Gemeinkostenfaktor
Um die Kosten der verschiedenen Aufträge eines
Planungsbüros zu erfassen, müssen diese den Aufträgen
entsprechend zugeordnet werden. Zum Beispiel müssen
die Kosten für das Büro oder ein Firmenfahrzeug
auf die einzelnen Aufträge umgelegt werden.
Man spricht bei diesen allgemeinen Kosten auch von
Gemeinkosten oder indirekten Kosten. Diese werden mit
Hilfe des Gemeinkostenzuschlagsatzes auf die Einzel-
kosten (einem Auftrag direkt zuordenbare Kosten, vor
allem der projektbezogene Stundenaufwand) verteilt.
Die "kalkulatorische" Verteilung der Gemeinkosten wird
über das Verhältnis von Gemeinkosten zu Einzelkosten
vorgenommen.
Den Gemeinkostenfaktor errechnet man dabei mit
folgender Formel:
Gesamtkosten
Einzelkosten
Hat ein Büro Gesamtkosten in Höhe von EUR 380.000,-
und Einzelkosten in Höhe von EUR 146.266,84, ergibt
dies anhand der Formel einen Gemeinkostenfaktor von
2,598 (also rund das 2,6-fache).
Damit lässt sich der Stundensatz eines bestimmten
Mitarbeiters (Jahresgehalt EUR 39.975,- und 2.088
Jahresstunden) wie folgt berechnen:
Multipliziert man die Stunden mit den mitarbeiterspezi-
fischen Stundensätzen und vergleicht diese Summe mit
dem erzielten Honorar, so kann die Auskömmlichkeit der
Honorare ermittelt werden.
Erfolgt diese Auswertung bezogen auf Leistungspakete
(z.B. Lph 1-4, 5-7, 8-9) oder noch genauer bezogen auf
Leistungsphasen, so kann hierfür die Auskömmlichkeit
festgestellt werden.
Jahresgehalt x Gemeinkostenfaktor
Jahresstunden
=
39.975,- EUR x 2,598
2.088
=
49,74 EUR